Rückblick auf die 44. Legislaturperiode |
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7. Öffentliche Finanzen
91.065 |
Sanierung des Gebäudes der
Alkoholverwaltung. Zusatzkredit |
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Rénovation du bâtiment de la
Régie des alcools. Crédit additionnel |
Botschaft: 30.10.1991 (BBl IV, 635 / FF IV, 619)
Ausgangslage
Die eidgenössischen Räten haben mit Bundesbeschluss vom
5. Oktober 1988 einen Objektkredit von 22,8 Millionen Franken für einen Erweiterungsbau
und die Innensanierung des Jugendstilgebäudes der Eidgenössischen Alkoholverwaltung
bewilligt (siehe Legislaturbericht 1987-1991, S.146f). Es zeigt sich, dass der bewilligte
Kredit nicht ausreicht und dass mit Gesamtkosten bis Bauende im Dezember 1994 von 31,1
Millionen Franken zu rechnen ist. Der grösste Teil der Mehrkosten ist teuerungsbedingt.
Der zusätzliche reale Aufwand ist vor allem auf Fremdkosten (Mieten) zurückzuführen.
Verhandlungen
NR |
18.03.1992 |
AB 1992, 555 |
SR |
10.06.1992 |
AB 1992, 429 |
Beide Kammern stimmten dem Zusatzkredit diskussionslos zu.
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